Kaum Haftungsfälle bei F&E und DL

Auf Anregung des Versicherungsdienstes des Kantons Zürich führte der Rechtsdienst an der ZHAW eine Umfrage betreffend möglicher Schadensrisiken im Bereich F&E bzw. Dienstleistungen durch.

Übereinstimmend lässt sich festhalten, dass offenbar keines der Departemente/Institute/Zentren in den letzten 10 Jahren mit einer Haftpflichtforderung konfrontiert war (keine Rückmeldung kam von den Departementen L, P, S). Als grösste Risiken wurden die (vom Vertragspartner behauptete oder effektive) Schlechterfüllung des Vertrages durch die ZHAW sowie die Nichtbezahlung der vertraglich geschuldeten Summe durch den Vertragspartner bezeichnet.

Trotzdem würden die Departemente/Institute/Zentren für diverse Fälle eine Versicherungslösung begrüssen. Ob sich eine Versicherung lohnt, klärt der Rechtsdienst im Einzelfall mit dem Versicherungsdienst des Kantons ab. Die ZHAW selbst darf keine Versicherungen abschliessen.

Im Falle von F&E und DL lässt sich die Haftung vertraglich ausschliessen oder beschränken, ausser für Grobfahrlässigkeit und Absicht. Wird jemand geschädigt, mit dem kein Vertrag besteht, greift ein Haftungsausschluss oder eine Haftungsbeschränkung jedoch nicht.

Einen Textvorschlag für Auftragsbestätigungen (Mails) finden Sie im Intranet (unter Info über AGB der ZHAW).


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